Aus- und Weiterbildung

Die Struktur der Wildhüterausbildung in der Schweiz unterscheidet sich wesentlich vom Ausbildungsweg anderer Berufsgattungen.

Für die Grundausbildung zugelassen sind nur bereits bei einem Kanton angestellte Wildhüter/Wildhüterinnen und Nationalparkwächter. Die Ausbildung Wildhut Schweiz AWS besteht aus 7 Modulen, welche über 3 Jahre verteilt sind. An insgesamt 25 Kurstagen, erlangen die Kursbesucher berufsbegleitend theoretisches und praktisches Grundwissen als wichtige Basis für die Ausübung ihres Berufes. Es handelt sich dabei um eine höhere Berufsbildung. Verantwortlich für die Durchführung dieser Grundausbildung ist die Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz JFK bzw. eine daraus formierte Ausbildungskommission.

Nach Abschluss der Ausbildung legen die Kursbesucher eine schriftliche Zertifikatsprüfung des Schweizer Wildhüterverbandes SWHV ab. Wer die Ausbildungsmodule besucht und die Zertifikatsprüfung erfolgreich absolviert hat, wird zugelassen zur Berufsprüfung für Wildhüter/Wildhüterinnen. Das erfolgreiche Bestehen der Berufsprüfung berechtigt zum Tragen des Titels „Wildhüter/Wildhüterin mit eidg. Fachausweis“.

Neben dieser interkantonalen Grundausbildung besuchen Wildhüter/Wildhüterinnen regelmässig kantonsinterne, fachspezifische Aus- und Weiterbildungen.

Für Wildhüter/Wildhüterinnen, welche eidg. Jagdbanngebiete (bundesrechtliche Schutzgebiete) in ihrem Aufsichtsgebiet betreuen, bietet das Bundesamt für Umwelt BAFU zusätzlich alljährlich einen 2-tägigen Weiterbildungskurs, den sogenannten eidg. Wildhüterkurs an.

Sowohl die Grundausbildung wie auch die übrigen Aus- und Weiterbildungen dürfen nur von Wildhütern/ Wildhüterinnen besucht werden, welche bereits bei einer kantonalen Fachstelle angestellt sind. Man kann sich in der Schweiz also nicht vorgängig durch einen Wildhüterkurs auf einen Job als Wildhüter vorbereiten bzw. sich zum Wildhüter/zur Wildhüterin ausbilden lassen.